Foto: Vienna Open Lab, cc/by-sa
Nachweis von GVO
Um zu kontrollieren, ob die Bestimmungen eingehalten werden, in Österreich sind keine gentechnisch veränderten (gv) Nahrungsmitteln zugelassen, untersuchen die Lebensmittelbehörden, Importeure und Produzenten die Rohstoffe oder fertigen Produkte regelmäßig nach DNA aus gv-Lebewesen.

Die KontrolleurInnen reinigen zunächst die DNA des Lebensmittels auf, und versuchen dann mittels der PCR-Methode Bestandteile aus gv-Lebewesen nachzuweisen. Bei manchen Produkten, wie etwa Sojaöl, das man im Vakuum auf 120°C erhitzt, wird jedoch die DNA bei der Produktion zerstört. Die Behörden können dann bloß die Zertifikate der verwendeten Rohstoffe überprüfen.